Quasi-Verlängerung der Offenlegungspflichten für Jahresabschlüsse 2023
Auf der Seite des Bundesjustizamtes ist derzeit folgende Bekanntmachung zu finden: „Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 am 31. Dezember 2024 endet, vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des […]
Quasi-Verlängerung der Offenlegungspflichten für Jahresabschlüsse 2023 Read More »