Handelsregister – Gebühren für Eintragungen wurden um 50 % erhöht

Mit Wirkung ab 1.6.25 wurden die Gebühren für Eintragungen im Handelsregister um 50 % erhöht (Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung, BGBl I 25, Nr. 127). Demzufolge werden auch Unternehmensgründungen teurer.

Diese Erhöhung betrifft alle Eintragungen im Handelsregister und soll dazu dienen, die Kosten der Länder für den Betrieb der Registergerichte zu decken. Die höheren Gebühren sollen sicherstellen, dass die Gerichte auch weiterhin den Anforderungen an eine moderne, effiziente und sichere Registerführung gerecht werden können.

 

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